Mietbedingungen AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih / Mietung von Anlagen / Geräten
der Fa. Power Sound Veranstaltungstechnik Inhaber: Marc Schleburg

Allgemein:
Bei den hier genannten Geräten / Anlagen handelt es sich um Mietgegenstände wie Lichttechnik, Tontechnik, Bühnentechnik und Videotechnik für den Veranstaltungs-, Messe- und Konferenzbereich.
Die genannten Geräte / Anlagen sind Eigentum der Fa. Power Sound special effects Inhaber: Marc Schleburg und dürfen nicht Dritten Personen veräußert werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch, der Erfüllungsort ist Trittau, der Gerichtsstand ist Ahrensburg. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen und Druckfehler sind vorbehalten. Wir bitten um eine Vorreservierung von mindestens zwei Wochen vor der Mietung. Andernfalls können wir keine Verfügbarkeit / Lieferung garantieren. Der Vertrag kommt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrages oder spätestens mit dem Ausliefern / Überlassen der Mietgegenstände zustande.
Preise:
Alle Mietpreise verstehen sich in Euro pro Tag. Bei Mietung von mehreren Tagen gelten die von uns vorher schriftlich vereinbarten Staffelpreise. Sollten vorher keine Staffelpreise vereinbart worden sein, gilt für jeden angebrochenen Tag der volle Tagesmietpreis.
Die Preise verstehen sich ab unserem Lager in Trittau, sofern keine Anlieferung / ein Transport oder Aufbau durch uns vereinbart wurde. Wurde eine Anlieferung / ein Transport durch uns vereinbart, gehen die Kosten zu Lasten des Mieters. Einen eventuell vereinbarten Aufbau oder eine Bedienung der Geräte durch uns trägt ebenfalls der Mieter. Die Mietgebühr und eine Kaution ist bei Abholung der Geräte oder bei Aufbau der Anlage durch uns vom Mieter sofort in bar zur Zahlung fällig, ebenso eventuelle weitere Kosten wie Anlieferung / Transport. Die Preise excl. MwSt. betragen die Preise ohne Mehrwertsteuer, die Preise incl. MwSt. betragen die Preise inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dienstleistungen:
Personal für den Transport / An- und Abfahrt, Auf- und Abbau der Geräte / Anlagen sowie technische Betreuung, Abmischen von Live- Bands, Discjockeys etc. kann gebucht werden und ist kostenpflichtig. Sofern von uns kein Komplettpreis gemacht wurde, werden diese Leistungen nach Stunden berechnet. Ein Komplettpreis bedarf der vorherigen Schriftform. Verzögerungen seitens des Mieters sowie Zusatzarbeiten werden ebenfalls per Stunde berechnet. Es ist weiterhin für eine ausreichende Verpflegung des Personals sowie eine adäquate Unterbringung bei mehreren Miettagen seitens des Mieters zu sorgen.
Überlassung der Geräte:
Der Mieter übernimmt von uns das Equipment in einem gepflegten und technisch Einwand freiem Zustand. Die Funktion der Geräte / Anlage sowie die Vollständigkeit wird von uns vorab geprüft. Bei vereinbartem Aufbau der Geräte / Anlage durch uns wird die Funktion und die Vollständigkeit, sofern dieses möglich ist, ebenfalls von uns überprüft.
Dieses hat der Mieter bei der Übergabe sofort zu überprüfen. Sollten dennoch Mängel festgestellt werden, hat der Mieter diese sofort anzuzeigen. Wir werden dann nach eigenem Ermessen die Geräte instand setzen oder durch mindestens gleichwertige Geräte austauschen.
Kommt der Mieter der Überprüfung nicht nach, nimmt er die Geräte vollständig und funktionstüchtig an. Spätere Mängelrügen sind von daher ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um einen verdeckten Mangel. Sollte ein verdeckter Mangel auftreten, ist uns dieser unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, gelten die Geräte als angenommen. Wir behalten uns vor einen nicht angezeigten Mangel sowie den eventuell daraus entstehenden Schaden dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Der Mieter:
Der Mieter muss einen gültigen Personalausweis und eine Kaution hinterlegen, den Standort der Geräte / Anlage bekannt geben und bei Verlangen sämtlichen Mitarbeitern der Fa. Power Sound Zutritt zu unseren Geräten / Anlagen gewähren.
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände pfleglich und nur für den dafür vorgesehenen Einsatzbereich zu verwenden. Gebrauchsempfehlungen sind zu befolgen sowie Beschädigungen auch durch Dritte sind zu vermeiden.
Der Mieter haftet für das Abhandenkommen sowie sämtliche von außen zugeführten Beschädigungen sowie für grob fahrlässige Fehlbedienungen der Anlage in Höhe des Neupreises.
Bei groben Verschmutzungen, Klebereste auf Kabeln usw. behalten wir uns vor die Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Rückgabe der Geräte:
Die Rückgabe der Geräte / Anlage durch den Mieter muss am Rückgabetag während den vereinbarten Rückgabezeiten in unseren Geschäfts- und Lagerräumen erfolgen, sofern keine Abholung durch uns vereinbart wurde. Sollte eine Abholung durch uns vereinbart worden sein, verpflichtet sich der Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort die Geräte / Anlage bereitzustellen.
Kommt er dem nicht nach und ist nicht am vereinbarten Zeitpunkt vor Ort, behalten wir uns vor eventuell auftretende Zusatzkosten-, Arbeitsstunden-, eine Leerfahrt zu berechnen.
Sollten Geräte ohne Absprache länger ausgeliehen werden, behalten wir uns vor, für jeden weiteren Tag den vollen Tagesmietpreis / Mietausfall zu berechnen, eventuell die Kosten der Wiederbeschaffung der Geräte / Anlagen.
Die Geräte werden bei Rückgabe auf Vollständigkeit und Funktion von uns überprüft. Sollte der Mieter bei dieser Überprüfung nicht anwesend sein oder die Überprüfung nicht sofort möglich sein, behalten wir uns vor eventuell aufgetretene Mängel dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Vertragskündigung:
Dem Mieter wird ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen vor dem Mietbeginn eingeräumt. Diese Erklärung / Kündigung bedarf der Schriftform und ist für den Mieter mit keinen weiteren Kosten bei uns verbunden. Sollte keine Erklärung / Kündigung 10 Tage vor dem Mietbeginn bei uns eingegangen sein und dennoch der Vertrag nicht zustande kommen, behalten wir uns vor 30% der Mietgebühr als Stornokosten zu berechnen. Wir haben des weiteren das Recht den Vertrag wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters sowie bei höherer Gewalt zu kündigen.
Power Sound Veranstaltungstechnik Inhaber: Marc Schleburg Stand : 30.05.2020″ title=“Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih / Mietung von Anlagen / Geräten
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